Die Atmung ist eine der lebenswichtigen Funktionen des Körpers und ist bei vielen Notfällen eingeschränkt. Die Kontrolle und Bewertung der Atmung muss bei der Diagnostik relativ früh durchgeführt werden um auf Störungen schnell reagieren zu können.
Normwerte
Um abnormale Werte feststellen zu können, müssen wir wissen was so die Normalwerte (in Ruhe) sind. Hierbei spielt das Alter des Betroffenen eine große Rolle, den die Atmung von Kindern und Erwachsenen unterscheidet sich deutlich.
Atemfrequenz
Als Atemfrequenz bezeichnet man Anzahl der Atemzüge pro Minute. Hinweis: Ein Kind atmet schneller als ein Erwachsener.
Atemfrequenz pro Minute | |
Erwachsener | ca. 15 Atemzüge |
Jugendlicher | ca. 20 Atemzüge |
Schulkind | ca. 25 Atemzüge |
Kleinkind | ca. 30 Atemzüge |
Säugling | ca. 40 Atemzüge |
Atemzugvolumen
Das Atemzugvolumen ist die Menge an Luft die pro Atemzug eingeatmet wird. Da der Gasaustausch nur in den Lungenbläschen stattfindet, muss das Luftleitende System beim Atmen immer voll ausgefüllt werden. Das ist auch der Grund, warum bei einer zu flachen Atmung, kein Sauerstoff im Blut ankommt. Das Atemzugvolumen reicht von 20-40ml beim Säugling bis hin zum Erwachsenen mit 500-800ml.
Atemzugminutenvolumen
Aus den Werten Atemfrequenz und Atemzugvolumen lässt sich das Atemzugminutenvolumen wie folgt errechnen:
Atemzuvolumen x Atemfrequenz = Atemzugminutenvolumen
Beispiel: 12 Atemzüge x 500ml = 6.000ml
Feststellung der Atmung
Bei Bewusstlosigkeit wollen wir in erster Linie feststellen, ob der Betroffene noch eine normale Atmung hat. Hierzu faßen Sie mit der einen Hand an die Stirn, mit der anderen an das Kinn und beugen den Kopf dabei leicht nackenwärts und heben das Kinn leicht an. Halten Sie Ihr Ohr über Mund und Nase des Betroffenen und schauen in Richtung Bauch. Jetzt achten Sie 10 Sekunden lang auf die Atmung und werten diese mit Ihren Sinnen „hören“, „sehen“ und „fühlen“ aus. Wenn die Atmung nicht normal ist (z.B. keine Atmung oder Schnappatmung) muss der Patient wiederbelebt werden (siehe Kreislaufstillstand). Falls Atmung vorhanden ist, wird der Betroffene in die (stabile) Seitenlage gelegt.
Ermittlung der Atemfrequenz
Wenn der Betroffene bei Bewusstsein ist, können Sie die Atemzüge mitzählen und auswerten. Hierbei empfiehlt sich 60 Sekunden lang die Atmung komplett auszuzählen. Achten Sie darauf, dass der Betroffene nicht merkt, dass Sie die Atemfrequenz auswerte, da der Betroffene sonst Einfluss auf dem Atmung nehmen kann.